Knöllchen für Falschparken
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat jetzt entschieden, dass sog. "Knöllchen" für das Falschparken nicht von Leiharbeitnehmern eines Privatunternehmens ausgestellt werden dürfen.
Das OLG Frankfurt a.M. - 2 Ss Owi 963/18 - hat entschieden, dass Parkverstöße mit Verwarngeldern durch beauftragte Leiharbeitnehmer eines Privatunternehmens rechtswidrig seien. Das OLG hat damit bundesweit ein Zeichen gegen die Beauftragung von Privatunternehmen und deren Mitarbeiter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs gesetzt. Ohne klare Rechtsgrundlage hätten diese "Privatsherrifs" keine Ordnungskompetenz.
"Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot, entschied das OLG mit heute veröffentlichtem Beschluss." (Zitat: Pressestelle OLG Frankfurt Nr. 06/2020)